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QSL KARTEN:

QSL Karte von GANDALF71  1986-1996

QSL Karte von GANDALF66   2011-2013

GANDALF71 / 15 OW 71 seit  2020

Es gilt zu unterscheiden zwischen Feststation und Mobilem CB-Funk, die Mobilen Stationen sind meist Ferienreisende oder LKW Fernfahrer, die Reichweite deren Stationen hält sich wegen der meist sehr kurzen Antenne in Grenzen, daher wurden früher bei Fernfahrer oft verbotene Leistungsverstärker eingesetzt, was den Lokalen Funkverkehr massiv störte und bei Feststationen zu Ärger führte. Lokale LKW Fahrer benutzen das CB-Funk ebenfalls noch, meist aber wird bei LKW Fahrern das AM Band bevorzugt und je nach Norm das Funkgerät angepasst an die jeweiligen verschiedenen Vorgaben der Länder. Bei Lokalen Stationen werden meist ca. 6m lange Antennen eingesetzt um möglichst weit senden und gut empfangen zu können. Alternativ kommen sogenannte Bumerang Antennen mit einer Länge von ca.1,5m-2,5m, zum Beispiel bei Mehrfamilienhäuser, Mietwohnung etc. in den Einsatz. Mit einer gut ausgerichteten Antenne reichen 4 Watt Leistung im Nahbereich schon ziemlich weit. Bei offenem Band können aber auch mit kleinen Antennen über 1000Km gefunkt werden. Die Bandöffnungen kommen durch Atmosphärische Einflüsse wie z.B Sonnenflecken und den im Sommer aktiven Ionisationsschichten (D-,E und F -Schicht) zu Stande.

Vor allem wegen solcher DX-Verbindungen wurden früher sogenannte QSL Karten per Post ausgetauscht.

Auch heute gibt es noch eine kleine Nachfrage nach diesen Karten, jedoch hat der Austausch stark abgenommen.

(Wikipedia Link zu Überreichweiten)

  

famsch.ch@gmail.com

CB-LINKS & INFOS

Ende der Konzessionspflicht für drahtlose Mikrofone und andere Anwendungen ab 2013

(QUELLE:Bakom)

Gute Neuigkeiten für die Besitzerinnen und Besitzer von drahtlosen Mikrofonen: Ab 2013 benötigen sie für die Nutzung ihres Geräts voraussichtlich keine Konzession mehr. Das BAKOM lanciert diesen Sommer ein Revisionsprojekt für die Verordnungen, die festlegen, welche Geräte nicht konzessionspflichtig sind. Die Änderungen, die beispielsweise auch den Jedermanns Funk (CB) und den Radar auf Binnenschiffen betreffen, sollten am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Folgende Anlagen sind von dieser Änderung betroffen und somit ab 1. Januar 2013 nicht mehr konzessionspflichtig:

–       Jedermanns Funk (CB),

–       PMR/PAMR 430.1375, 430.1625, 430.3375 MHz,

–       PMR/PAMR 27 MHz,

–       Personensuchanlagen,

–       Radaranlagen auf Binnenseen (kein BAKOM Online-Produkt)

Links:

http://analyzer.adventureradio.de/

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